Freiflächen-Photovoltaik

Das Land Niedersachsen hat das Ziel, seinen Energiebedarf bis 2040 vollständig aus Erneuerbaren Energien zu decken (§3 Abs. 1 Nr. lit.a NKlimaG). Die Photovoltaik ist für den Ausbau der Erneuerbaren Energien neben der Windenergie eine zentrale Technologie zur Erreichung der Klimaziele.

Durch Novellierungen entsprechender Bundes- und Landesgesetzgebungen wird der Ausbau der Photovoltaik zukünftig vermehrt auch auf Freiflächen stattfinden.


Durch die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) hat der Gesetzgeber die Ausbauziele für die Photovoltaik erhöht und die förderfähigen Gebiete für die Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) erweitert. Zudem wurde in dem EEG 2023 festgesetzt, dass die Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Auch Niedersachsen möchte den Ausbau der Photovoltaik vorantreiben. Bis 2035 soll die installierte Leistung von Photovoltaik von derzeit 7,1 GW auf 65 GW ausgebaut werden, davon 15 GW auf Freiflächen. Dies entspricht laut §3 Abs. 3. des NKlimaG 0,5 % der Landesfläche, welche bis 2033 in den Bebauungsplänen der Gemeinden ausgewiesen seien sollen.


Die raumplanerische Steuerung erfolgt für die FFPV auf kommunaler Ebene im Rahmen der Bauleitplanung.
Es besteht allerdings keine Pflicht seitens der kommunalen Planungsträger, Flächen für die FFPV auszuweisen. Um jedoch Nutzungskonflikte mit anderen Belangen der Raumplanung zu vermeiden und eine geordnete räumliche Steuerung zu ermöglichen, ist ein Handlungsbedarf der kommunalen Planungsträger erforderlich. In der Regel stehen sogenannte Konversionsflächen nur in Ausnahmefällen zur Verfügung1. Größere FFPV können bereits ohne die EEG-Förderung wirtschaftlich errichtet und betrieben werden2. Dies führt zu einem Ausbaudruck außerhalb der förderfähigen Flächen. Insbesondere mit der Landwirtschaft sind Nutzungskonflikte zu erwarten.


Eine Grundlage für die räumliche Steuerung der FFPV kann ein Kriterienkatalog bzw. eine aus einem Kriterienkatalog entwickelte Standortanalyse des Planungsgebiets darstellen. Der Niedersächsische Landkreistag und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (oberste Landesplanungsbehörde) sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz haben zu diesem Zweck die Arbeitshilfe „Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen - Hinweise und Empfehlungen aus der Perspektive der Raumordnung“ im Jahr 2022 erarbeitet (nachfolgend „NLT-Arbeitshilfe“ genannt). In der Arbeitshilfe wird sowohl ein mögliches konzeptionelles Vorgehen einer gesamträumlichen Analyse vorgeschlagen als auch fachliche und
rechtliche Kriterien genannt, die es in der Analyse zu berücksichtigen gilt. Den kommunalen Planungsträgern wird mittels der Arbeitshilfe eine Möglichkeit geboten, ein fundiertes Konzept eines raumverträglichen Ausbaus der FFPV im eigenen Planungsgebiet zu erarbeiten.


Die Firma Nefino GmbH wurde mit der Erstellung einer Potenzialflächenanalyse für FFPV beauftragt. Die Potenzialflächenanalyse orientiert sich konzeptionell maßgeblich an der NLT-Arbeitshilfe. Ziel der Potenzialflächenanalyse ist es, eine raumverträgliche Steuerung von FFPV durch eine fachliche Bewertung potenzieller Flächen zu erleichtern. Die Potenzialflächenanalyse für FFPV ermöglicht dem Planungsträger, zukünftig schnell auf Investorenanfragen zu konkreten Standorten innerhalb des Planungsgebietes reagieren zu können. Durch die Veröffentlichung des Kriterienkatalogs und/oder der Potenzialflächenanalyse können sich Investoren zudem bei der Standortsuche an diesen orientieren, was folglich zu einem verringerten Bearbeitungsaufwand seitens des Planungsträger führt. Weiterhin ermöglicht die Potenzialflächenanalyse dem Planungsträger eine proaktive Rolle bei der räumlichen Steuerung der FFPV im Planungsgebiet einzunehmen. Die Potenzialflächenanalyse kann dabei als Grundlage für die Identifikation geeigneter Flächen dienen.

Analyse der Flächenpotenziale für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Samtgemeinde Elm-Asse

Ergebnismatrix der Potenzialfläche