Vorläufiger Personalausweis

Allgemeine Informationen

Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig. Bei der Beantragung sollten sie gleichzeitig einen Antrag auf einen regulären Personalausweis stellen.
Eine Verlängerung des vorläufigen Personalausweises ist nicht möglich .

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.

Bei Bedarf kann auch für Personen unter 16 Jahren ein Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Unterschrift beider Elternteile ist erforderlich, sofern beide das Sorgerecht gemeinsam besitzen.


Benötigte Unterlagen


  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder ggf. Kinderreisepass, auch wenn bereits abgelaufen

  • von Ledigen die Geburts- oder Abstammungsurkunde (wird vom Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt)und von allen anderen die Heiratsurkunde (wird vom Standesamt Ihres Trauungsortes ausgestellt) Diese Dokumente sind nur erforderlich, wenn hier eine entsprechende Urkunde noch nicht vorlag

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild mit 45 x 35 mm in Hochformat ohne Rand

  • Zustimmungserklärung der Eltern, wenn der Antragsteller unter 16 Jahren ist. (Formular Zustimmungserklärung siehe Rubrik Online-Service


Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beträgt 10,00 Euro.


Anforderungen an das Lichtbild

Für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel und Passbildschablone der Bundesdruckerei. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung der Fotos.
Wenn Sie weitere Informationen zu den geforderten Lichtbildern für Personalausweise und Reisepässe erhalten möchten, klicken Sie bitte hier. Sie werden automatisch auf die Homepage der Bundesdruckerei weitergeleitet.


Lieferzeit

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis in der Regel innerhalb einer Woche. In Eilfällen ist auch eine sofortige Ausstellung möglich.


Abholung

Wenn der vorläufige Personalausweis nicht persönlich, sondern durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden soll, wird eine spezielle Vollmacht benötigt. Die Vollmacht ist in der Rubrik Online-Service zur Verfügung gestellt.