Allgemeine Informationen
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.
Bei Bedarf kann auch für Personen unter 16 Jahren ein Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Unterschrift beider Elternteile ist erforderlich, sofern beide das Sorgerecht gemeinsam besitzen.
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss ein Nachweis vorgelegt werden, wie z. B. Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung des Geburtsjugendamtes.
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gültigkeit 10 Jahre. Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig.
Ist der Ausweis abgelaufen, ist keine Verlängerung möglich. Er muss rechtzeitig neu beantragt werden.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
Gebühren
Die Gebühr beträgt 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren.
Anforderungen an das Lichtbild
Für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel und Passbildschablone der Bundesdruckerei. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung der Fotos.
Wenn Sie weitere Informationen zu den geforderten Lichtbildern für Personalausweise und Reisepässe erhalten möchten, klicken Sie bitte hier. Sie werden automatisch auf die Homepage der Bundesdruckerei weitergeleitet.
Lieferzeit
Hergestellt wird der Personalausweis in der Bundesdruckerei in Berlin. Wir als Samtgemeinde haben keinen Einfluss auf die Dauer der Herstellung und der Lieferzeit. Zwischen 2 und 4 Wochen kann es dauern, bis Ihr Personalausweis an uns geliefert wird, je nach Auslastung der Bundesdruckerei.
Sollte es mal etwas länger dauern, möchten wir Sie um ein wenig Geduld bitten.
Abholung
Wenn der Personalausweis nicht persönlich, sondern durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden soll, wird eine spezielle Vollmacht benötigt. Die Vollmacht ist in der Rubrik Online-Service zur Verfügung gestellt.