Die Satzung über die Straßenreinigung in der Samtgemeinde Elm‐Asse (Straßenreinigungssatzung) regelt die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Eigentümer der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke.
Die Verordnung über die Verkehrssicherheit, Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Elm‐Asse (Straßenreinigungsverordnung) regelt die Art der Reinigung, das Maß und die räumliche Ausdehnung der Reinigung, den Winterdienst und die Verkehrssicherheit.