Schiedsamt


Das Niedersächsische Schiedsamt

"Schlichten ist besser als Richten"

Es ist nicht immer notwendig, dass die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch genommen werden. Ein gerichtliches Urteil führt nicht unbedingt zum Erfolg, denn es fördert nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien.

Handelt es sich bei den Parteien um Nachbarn, müssen diese weiterhin miteinander auskommen. Eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist oft der bessere und auch kostengünstigere Weg.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter richtet jede Gemeinde ein oder zwei Schiedsämter ein. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen, die ehrenamtlich tätig sind.

Die Schiedspersonen werden vom zuständigen Amtsgerichts förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Die Schiedspersonen leben und wohnen in der Gemeinde des Schiedsamts und kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits, haben daher nicht selten bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.

Wann kann das Schiedsamt angerufen werden?

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen).
Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft.

In "kleinen" Strafsachen.
Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen.

In diesen Fällen muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erhoben werden kann.

Ablauf eines Verfahrens vor dem Schiedsamt:

Der Antragsteller, d. h. der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" wendet sich persönlich oder schriftlich an das zuständige Schiedsamt. Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Gemeinde der Antragsgegner wohnt.

Die Schiedsperson bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und lädt die Beteiligten dazu ein.

An der Schlichtungsverhandlung, die nicht öffentlich ist, haben die Beteiligten persönlich zu erscheinen.

Die Schiedsperson wird versuchen, zusammen mit den Beteiligten, eine gütliche Einigung zu finden. Dabei sind die Schiedspersonen sehr erfolgreich. In der Vergangenheit konnten weit über die Hälfte der Schlichtungsverhandlungen mit einer gütlichen Einigung abgeschlossen werden. Diese Einigung (Vergleich) wird protokolliert, von den Beteiligten und der Schiedsperson unterschrieben und erlangt Rechtsgültigkeit.

Was kostet das Schiedsverfahren?

Das Schiedsverfahren ist kostengünstig.

Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 15 € erhoben; kommt eine Vereinbarung zustande, so beträgt die Gebühr 25 €. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falls kann die Gebühr auf höchstens 50 € erhöht werden. Daneben sind Schreibauslagen und sonstige Auslagen des Schiedsamtes (z. B. Kosten für die Inanspruchnahme einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers und Zustellungskosten) zu erstatten.

Vergleichen Sie diese Kosten mit denen eines Rechtsstreites vor Gericht, so stellen Sie fest, dass der Gang zum Schiedsamt auch finanziell lohnend ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.


Schiedspersonen

Rolf Piochacz
Schiedsmann – Schiedsamtsbezirk Elm-Asse I
Stadt Schöppenstedt einschließlich Ortsteile (Eitzum, Sambleben, Schliestedt)
Telefon: 05332 / 1757

Angelika Uminski-Schmidt
Schiedsfrau – Schiedsamtsbezirk Elm-Asse II
(Gemeinden Dahlum, Kneitlingen, Uehrde, Vahlberg, Winnigstedt)
Telefon: 0176 / 71758308

Hans-Dieter Neutzler
Schiedsmann – Schiedsamtsbezirk Elm-Asse III
(Gemeinde Denkte, Kissenbrück)
Telefon 05331 / 68162

Dr. Christian Schieder
Schiedsmann – Schiedsamtsbezirk Elm-Asse IV
(Gemeinden Hedeper, Remlingen, Roklum, Semmenstedt, Wittmar)
Vertretung - Schiedsamtbezirk Elm-Asse III (Gemeinde Denkte, Kissenbrück)

Telefon: 05336 / 9488322