Fischereischein


Allgemeine Informationen

Für die Ausübung des Fischfanges ist ein Fischereischein erforderlich. Dieser ist bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu beantragen. Ein entsprechender Vordruck kann im Rathaus abgeholt oder auf entsprechende Nachfrage übersandt werden. Antragsvoraussetzungen sind:

  • Vollendung des 14. Lebensjahres,
  • Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder eine Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder Prüfung als Berufsfischer.

Der Fischereischein wird auf unbeschränkte Zeit ausgestellt.

Gebühren

Die Kosten für die Ausstellung des Fischereischeins betragen 45,00 EUR.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Nachweis über die Ablegung der Fischerprüfung bzw. der Prüfung als Berufsfischer
  • 1 Lichtbild

Rechtsgrundlage

§ 59 Nds. Fischereigesetz (Nds.FischG)

Das Formular finden Sie in unserer Rubrik Online-Service