Allgemeine Informationen
Für die Ausübung des Fischfanges ist ein Fischereischein erforderlich. Dieser ist bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu beantragen. Ein entsprechender Vordruck kann im Rathaus abgeholt oder auf entsprechende Nachfrage übersandt werden. Antragsvoraussetzungen sind:
Der Fischereischein wird auf unbeschränkte Zeit ausgestellt.
Gebühren
Die Kosten für die Ausstellung des Fischereischeins betragen 45,00 EUR.
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlage
§ 59 Nds. Fischereigesetz (Nds.FischG)